AGB

FIRMENDATEN

Karin Maier Training&Consulting
Gartenstr. 252
72074 Tübingen
Tel: 0179-3927241

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GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen Karin Maier, Training & Consulting abgeschlossenen Verträge und Aufträge über Beratungs-, Programmier- und Planungsarbeiten, allen ähnlichen Dienstleistungen, sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens von Karin Maier, Training & Consulting nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich anzuzeigen.

2. Zahlungsbedingungen und Preise

Alle Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart und auf der Rechnung ausgewiesen, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei Karin Maier, Training & Consulting. Im Verzugsfalle werden weitere Lieferungen und Leistungen zurückgehalten. Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.

 

Preisangaben, die sich erkennbar ausschließlich an gewerbliche Kunden richten, verstehen sich im Zweifel zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

3. Lieferung

Alle Angebote sind freibleibend.
Alle von Karin Maier, Training & Consulting genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die Karin Maier, Training & Consulting eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum.

 

Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder höher Gewalt zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann erst nach Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.

 

4. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum von Karin Maier, Training & Consulting . Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde Karin Maier, Training & Consulting unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt von Karin Maier, Training & Consulting unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und Karin Maier, Training & Consulting dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde bereits mit Vertragsabschluß alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Seine eigene Verpflichtung gegenüber Karin Maier, Training & Consulting bleibt jedoch vollständig erhalten. Der Kunde ist verpflichtet, Karin Maier, Training & Consulting alle zur Durchsetzung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

 

5. Haftungsbeschränkung

Karin Maier, Training & Consulting haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare und/oder Folgeschäden. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen. Karin Maier, Training & Consulting haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, sie muss sich die Vernichtung der Daten als grob fahrlässig oder vorsätzlich zurechnen lassen.Der Kunde hat durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruierbar sind.

 

6. Gewährleistung

Karin Maier, Training & Consulting gewährleistet, dass die Waren die im Vertrag zugesicherten Eigenschaften besitzen und nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Tag der Auslieferung an den Kunden. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde der Karin Maier, Training & Consulting unverzüglich schriftlich zu melden. Die Gewährleistung entfällt, sobald der Kunde ohne Zustimmung der von Karin Maier, Training & Consulting, Programme oder Daten selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die gerügten Mängel weder insgesamt, noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.

 

Der Kunde ist verpflichtet, Karin Maier, Training & Consulting die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserungsarbeiten einzuräumen. Gelingt es Karin Maier, Training & Consulting nicht, erhebliche Mängel in dieser Zeit zu beseitigen, so kann der Kunde dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzen, dass er die Mängelbeseitigung mit dem Ablauf dieser Frist ablehnt. Nach Fristablauf ist der Kunde zur Wandelung oder Minderung berechtigt, falls der Mangel nicht rechtzeitig behoben worden ist.

Karin Maier, Training & Consulting garantiert für einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Tag der Lieferung, dass gelieferte Software im wesentlichen frei von Material- und Herstellungsfehlern ist und im wesentlichen entsprechend dem begleitenden Produkthandbuch arbeitet. Die Gewährleistung beschränkt sich auf diese Leistungen. Es ist dem Kunden bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler in Programmen nicht ausgeschlossen werden können.

 

Im Fall einer berechtigten Mängelrüge behält sich Karin Maier, Training & Consulting vor, insgesamt drei Nachbesserungen durchzuführen. Ein Recht auf Wandelung oder Minderung hat der Kunde nur, wenn sich ein Programmfehler für das gesamte Leistungsbild als erheblich und wesentlich erweisen sollte und der Fehler nicht durch andere Möglichkeiten der Software gelöst werden kann.

 

Jede weitere Gewährleistung, insbesondere dafür, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist, sowie für direkte oder indirekt verursachte Schäden (z. B. Gewinnverluste, Betriebsunterbrechung), sowie für Verluste von Daten oder Schäden, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung verlorengegangener Daten entstehen, sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass Karin Maier, Training & Consulting bzw. ihren Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Karin Maier, Training & Consulting behält sich vor, auch nach Lieferung Änderungen an den Programmen vornehmen zu lassen, die die Leistungsfähigkeit des Programms verbessern und die übrige Software nicht beeinträchtigen.

 

7. Vertraulichkeit / Geheimhaltung

Karin Maier, Training & Consulting und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Grafiken und Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.

8. Sonstiges


Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Die Parteien verpflichten sich vielmehr die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt.

 

Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

 

Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit Karin Maier, Training & Consulting nur mit schriftlicher Einwilligung abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.

Erfüllungsort ist Tübingen.
Im Verkehr mit Kunden im Sinne des § 24 AGBG ist Tübingen als Gerichtsstand vereinbart, soweit die §§ 38, 40 ZPO nicht entgegenstehen.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Stand: 01.05.2019